Das erste Omnibus-Paket der EU wirft viele Fragen rund um die Berichtspflicht auf.
Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen und Konzerne mit weniger als 1.000 Arbeitnehmenden nicht mehr unter die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD fallen.
Unternehmen und Konzerne der zweiten und dritten Berichtswelle, also große Unternehmen und Konzerne sowie kapitalmarktorientierte KMU, sind von der zeitlichen Verschiebung der Berichtspflichten um jeweils zwei Jahre betroffen.
Berichtspflichtige Unternehmen dürfen laut Richtlinienvorschlag nur noch solche Informationen von ihren Zulieferern abfragen, die im VSME vorgesehen sind (der sogenannte „Value-Chain-Cap“).
Vor dem Hintergrund der Richtlinienvorschläge erlangt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des VSME eine zunehmende Bedeutung. Erfahren Sie in unserem Webinar, wie Wirtschaftsprüfende bei der Prüfung von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichten vorgehen und welche Tipps Unternehmen an die Hand gegeben werden können.
Was erwartet Sie konkret?
Das Webinar beleuchtet die Neuerungen aus Sicht der Wirtschaftsprüfung:
✔️Wie bewerten sie die aktuellen Entwicklungen rund um das Omnibus-Paket?
✔️Welche Veränderungen ergeben sich bei der Prüfung generell?
✔️Welche Veränderungen ergeben sich für den VSME und eine mögliche freiwillige inhaltliche Prüfung?
✔️Welche konkreten Empfehlungen geben sie Unternehmen? Was sollten Unternehmen jetzt beachten?
An wen richtet sich das Webinar?
Das Webinar richtet sich an Praktiker*innen und Entscheider*innen und findet in Kooperation mit dem Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) statt.
DNK – Wir navigieren Sie durch Ihren CSRD-Bericht.
Herzliche Grüße
Ihr DNK-Team